Für Festmacher wird empfohlen, jedes Wassersportfahrzeug mit vier Stück Festmacherleinen auszurüsten.
Die Länge der Leinen sollte betragen: Zwei Stück á 1,5 x Schiffslänge (m) und zwei Stück á 1,0 x Schiffslänge (m).
Schleppleinen sollten schwimmfähig und mindestens 3,0 x Schiffslänge (m) sein.